Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung sowie Prozessvollmacht gemäß § 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO erteilt. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
- Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
- Gegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen.
- Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
- Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
- Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger, Vertretung gemäß § 411 Abs. 2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß § 233 Abs. 1 StPO. Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.
- Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.
- Alle Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.
- Vollmacht gemäß § 141 Abs. 3 ZPO mit der Ermächtigung zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zum Abschluss eines Vergleiches.