Ist ihr Fahrzeug trotz eines Verkehrsunfalls noch fahrbereit und verkehrssicher, ist eine sofortige Reparatur nicht notwendig. Sie können das Fahrzeug auch unrepariert lassen und den Schaden nach den Feststellungen im Gutachten abrechnen. Soll ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden ist man verpflichtet, den Nutzungsausfallschaden möglichst gering zu halten. Falls das Fahrzeug weiterhin genutzt werden soll und durch den Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher ist, sollte der Schaden unverzüglich repariert werden. Im Totalschadensfall ist eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.