Nicht alle Daten des Unfallgegners liegen vor. Was tun? Das ist kein Problem. Sofern das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist, lässt sich der Kfz-Haftpflichtversicherer zuverlässig ermitteln. Von stefan.binder|2021-03-15T19:15:26+01:0015. März 2021|0 Kommentare Teilen Sie diesen Artikel! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: stefan.binder Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
Hinterlasse einen Kommentar